Nr. 110, Juli 2008
 
15) Strafverfahren gegen Jugendliche: Die Jugendunruhen in Frankreich 2005
Nach den Unruhen im November 2005 und im Zusammenhang mit dem Nachdenken über das Jugendstrafjustizsystem in Öffentlichkeit und Politik boten wir den Gerichts- und Jugendgerichtspräsidenten von Bobigny unsere Dienste an bei der Forschung über die Minderjährigen, die von der Polizei bei diesen Ereignissen inhaftiert wurden. Das erste Ergebnis dieser Studie führte zur Klärung einiger Einzelheiten der sozialen und familiären Profile der identifizierten Randalierer. Sie liefert auch eine Reihe von Ergebnissen darüber, wie sie von der Polizei und dem Justizsystem behandelt wurden. Ein wichtiges Resultat war, dass die Qualität der polizeilichen Ermittlungen sehr oft problematisch ist: in 21 von 25 Fällen wurden die Jugendlichen weniger als eine halbe Stunde nach der Tat festgenommen, im allgemeinen nach einer Verfolgung. Jedoch zeigen die Berichte auch, dass viele Leute am Tatort anwesend waren und die Polizei nur einige von ihnen festnahm. Man fragt sich also, ob dies Beteiligte oder lediglich Zuschauer waren. Der Gesamteindruck ist, dass die Beamten in dem Tumult oft die Jugendlichen fingen, die nicht so schnell liefen wie die anderen. Quelle: Laurent Mucchielli, Aurore Delon: Judicial Processing of juveniles: The case of rioters in November 2005. http://www.cesdip.org/spip.php?article320