Nr. 137, Januar 2011
4) Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland
Das Gesetz zur grundlegenden Neuordnung der Sicherungsverwahrung wurde im Dezember 2010 vom Bundesrat gebilligt. Die Neuordnung wurde wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 erforderlich. Die Neuerungen umfassen sowohl eine Reform des Rechtes der Sicherungsverwahrung, als auch ein Gesetz zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Die Reform basiert im Kern auf einer Stärkung der vorbehalten Sicherungsverwahrung. Daher kann angenommen werden, dass die Anzahl der Urteile in denen eine Sicherungsverwahrung vorbehalten sein wird erheblich ansteigen wird. Das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter dient letztlich nur dem Zweck diejenigen Straftäter, die aufgrund des Urteils des EGMR entlassen werden mussten, in geschlossenen therapeutischen Anstalten unterbringen zu können. Weiter Informationen können der Homepage des Bundesrates entnommen werden: http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/TO/878/erl/12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/12.pdf Mit der Reform hat sich u.a. eine Tagung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe am 6. Dezember 2010 in Herne beschäftigt. Die dort gehaltenen Referate stehen demnächst zur Verfügung, das Referat von Michael Alex und Thomas Feltes steht bereits auf der website des Polizei-Newsletter unter „Online-Dokumente“ zur Verfügung.
4) Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland
Das Gesetz zur grundlegenden Neuordnung der Sicherungsverwahrung wurde im Dezember 2010 vom Bundesrat gebilligt. Die Neuordnung wurde wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 erforderlich. Die Neuerungen umfassen sowohl eine Reform des Rechtes der Sicherungsverwahrung, als auch ein Gesetz zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Die Reform basiert im Kern auf einer Stärkung der vorbehalten Sicherungsverwahrung. Daher kann angenommen werden, dass die Anzahl der Urteile in denen eine Sicherungsverwahrung vorbehalten sein wird erheblich ansteigen wird. Das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter dient letztlich nur dem Zweck diejenigen Straftäter, die aufgrund des Urteils des EGMR entlassen werden mussten, in geschlossenen therapeutischen Anstalten unterbringen zu können. Weiter Informationen können der Homepage des Bundesrates entnommen werden: http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/TO/878/erl/12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/12.pdf Mit der Reform hat sich u.a. eine Tagung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe am 6. Dezember 2010 in Herne beschäftigt. Die dort gehaltenen Referate stehen demnächst zur Verfügung, das Referat von Michael Alex und Thomas Feltes steht bereits auf der website des Polizei-Newsletter unter „Online-Dokumente“ zur Verfügung.