Nr. 140, April 2011
 
11) Evaluation des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
Das Bundesministerium der Justiz fördert die Evaluation des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG, vgl. §§ 89a, 89b und 91 StGB). In Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) überprüft der Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum die Implementierung in der Praxis und führt eine wissenschaftliche Studie dazu durch. Im Mittelpunkt der Evaluation steht das Straf- und Strafverfahrensrecht. Neben der Praxisanwendung sollen Anhaltspunkte dafür gefunden werden, ob und in welchem Maße die mit dem Gesetz neu geschaffenen Bestimmungen in ihrer praktischen Anwendung geeignet sind, mit neuen Bedrohungslagen umzugehen. Des Weiteren stehen Folgen für Bürgerechte, Akzeptanz in der Rechtsanwendung und Fragen zu einem möglichen Reformbedarf auf der Untersuchungsagenda.