Nr. 150, März 2012
 
7) Neuregelung beim Datenaustausch aus Strafregistern
Durch das Gesetz „zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der EU und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften“ werden die bestehenden Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geändert bzw. neue Regelungen eingefügt. In § 53a BZRG wird nun deklaratorisch klargestellt, dass die Eintragung einer ausländischen Verurteilung in das BZR unzulässig ist, wenn sie „wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspricht“ oder gegen die EU-Grundrechts-Charta verstößt. Das Gesetz findet sich im BGBl. 2011, S. 2714: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous3303577251214&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2011%2FNr.%2067%20vom%2021.12.2011%2Fbgbl111s2714.pdf