Nr. 152, Mai 2012
 
5) Der Warnschussarrest ist ein „kriminalpolitischer Irrweg“
Die Bundesregierung diskutiert derzeit die Einführung des Warnschussarrestes. Diese Maßnahme soll jugendliche Intensivtäter zu Beginn ihrer kriminellen Karriere von der Begehung weiterer Straftaten abschrecken. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch, „dass die Rückfälligkeit nach einem Jugendarrest höher ist als nach einer zweckentsprechend gestalteten Bewährungszeit.“ Ferner widerspricht die Einführung des Warnschussarrestes der Grundidee der Bewährungsstrafe. Die Einführung des Warnschussarrestes ist demnach irrational und wird keinesfalls zur Verhinderung von Straftaten beitragen. Quelle und weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/warnschussarrest-bundestag