Nr. 152, Mai 2012
 
12) Hell´s Angels dürfen vor Gericht keine Kutten tragen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der Hell´s Angels abgewiesen. Der Beschwerdeführer sah sich in „seinem Recht auf ein faires Verfahren sowie auf eine willkürfreie Rechtsanwendung verletzt“ weil ihm während eines Prozesses vor einem Landgericht untersagt wurde seine Kutte zu tragen. Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass das „massenhafte Tragen szenetypischer Kleidung […] eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration“ darstellt, „die bei der Öffentlichkeit ein Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen sowie Verfahrensbeteiligte einschüchtern und beeinflussen könne“. Quelle und weitere Informationen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-025.html