Nr. 154, Juli 2012
 
1) Neue Aufgaben für die baden-württembergische Hochschule für Polizei
Im Rahmen der von der grün-roten Landesregierung angestoßenen Polizeireform werden der Hochschule für Polizei zusätzliche Aufgaben zugewiesen, wobei die Hochschule ihre kompletten Rechte der Selbstverwaltung behalten soll. Die Hochschule soll zur Reduzierung von Schnittstellen und zur besseren Nutzung von Bildungsstrukturen verschiedene Institute erhalten (z.B. für Ausbildung und Training, Management und Fortbildung, Personalgewinnung). Diese unterliegen dann nicht der Selbstverwaltung und auch nicht den hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen. Insgesamt also eine Lösung, die man auch von anderen Hochschulen kennt und die dafür sorgen könnte, dass die Vernetzung von Theorie und Praxis optimiert wird.