Nr. 154, Juli 2012
 
3) Neuer Fall von Schönfärberei bei der Kriminalitätsstatistik?
Der Verband deutscher Kriminalbeamter hält die Zählweise von Cybercrime-Fällen in der deutschen Kriminalstatistik für Schönfärberei. Kommt ein „Trojaner-Fall bei der Polizei zur Anzeige, wird er [häufig] als Auslandsstraftat geführt“. Die Daten der aktuellen Kriminalitätsstatistik, die auf den ersten Blick einen Rückgang der Internet-Straftaten zeigen, sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. Eine verlässliche Aussage über das Ausmaß von Cybercime-Fällen und den damit verbundenen Schäden ist derzeit nicht möglich. Quelle und weitere Informationen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Kriminalitaet-Trau-keiner-Statistik-1581797.html?mrw_channel=ho;mrw_channel=ho;from-mobi=1