Nr. 154, Juli 2012
 
9) Kontroverse Expertendiskussion zur Sicherungsverwahrung
In einer Anhörung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben Experten über die geplanten Änderungen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung diskutiert. „Konrad Beß, Richter am Oberlandesgericht München, befürwortete die Sicherungsverwahrung. Er argumentierte, dass oftmals die ‘Störung der Sexualpräferenz‘ erst in der Haft deutlich werde, nachdem das Strafmaß [..] bereits festgelegt worden sei. […] Prof. Dr. Henning Radtke, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, vertrat die Ansicht, dass eine Abschaffung der Sicherungsverwahrung nicht richtig wäre.“ Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Straf- und Sanktionsrecht in Tübingen, verwies jedoch darauf, dass die Sicherungsverwahrung eine "Haft für noch nicht begangene Straftaten" sei. In der Folge berge der Gesetzentwurf ein hohes Risiko, „beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg abgewiesen zu werden“. Quelle und weitere Informationen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39512734_kw26_pa_recht/index.html