Nr. 158, Dezember 2012
 
4) Polizeiarbeit in sozialen Netzwerken rechtswidrig?
Die Verwendung von Social-Mediadiensten ist für die Polizei mit zahlreichen Chancen verbunden. Über Twitter kann die Polizei in kürzester Zeit mit vielen Bürgern kommunizieren. In sozialen Netzwerken lassen sich schnell Informationen über Menschen und Verbindungen zwischen Personen ermitteln. Die Nutzung von Social-Mediadiensten ist jedoch auch mit Problemen verbunden. Schließlich begibt sich die Polizei auch in Abhängigkeit von Firmen, die die Dienste betreiben und sich ggf. nicht an deutsches (Datenschutz-) Recht gebunden fühlen. Jan H. Gerth beleuchtet nun in einem Blog-Beitrag einige juristische Besonderheiten, die mit dem Einsatz von Social-Mediadiensten im Rahmen der Polizeiarbeit verbunden sein können. Der Beitrag ist über folgende URL erreichbar: http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2012/11/fahndung-20_15.html