Nr. 163, Mai 2013
 
12) Bürgerrechtsorganisationen kritisieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Antiterrordateigesetz
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Antiterrordateigesetz (1 BvR 1215/07) stellte das Gericht fest, dass die bisherigen Regelungen zur Antiterrordatei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bürgerrechtsorganisationen zeigten sich von dem Urteil dennoch enttäuscht. Der Vorsitzendede der humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin, bemängelte, dass das Gericht der zentralen Frage des Verfahrens ausgewichen sei: „Im Zeitalter digitaler Ermittlungen reicht es längst nicht mehr aus, allein die Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sauber zu trennen. Ermittlungsarbeit stützt sich heutzutage immer mehr auf die Gewinnung, Verarbeitung und den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden. Deshalb wäre es an der Zeit, das Trennungsgebot auf der informationellen Ebene umzusetzen. Das haben die Karlsruher Richter mit ihrer [...] Entscheidung leider versäumt." Quelle und weitere Informationen: http://www.humanistische-union.de/presse/2013/pressedetail_2013/back/presse-2013/article/lange-liste-handwerklicher-fehler-im-antiterrordateigesetz-aber-den-systemfehler-leider-uebersehen/