Nr. 165, Juli 2013
 
2) Kritik des DIM an Racial Profiling in Deutschland
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) hat die Ergebnisse einer Untersuchung zum Racial Profiling veröffentlicht und schwere Kritik am alltäglichen Vorgehen der Polizei in Deutschland geübt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass „nicht das falsche Handeln einzelner Beamter, sondern der Paragraf 22 Absatz 1a im Bundespolizeigesetz“ die wesentliche Ursache für rassistische Kontrollen ist. „Dass der Vorwurf rassistischen Handelns von der Polizei oft zurückgewiesen wird, kann man verstehen […]. Schließlich wird nach Gesetz gehandelt.“ Das DIM fordert daher eine Streichung des Paragrafen sowie bessere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in deren Rahmen die Beamten über „rassistische Denkstrukturen“ aufgeklärt werden müssen. Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-hautfarbe-darf-kein-grund-fuer-kontrolle-sein/8406784.html Link zur Studie des DIM: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling.pdf