Nr. 166, September 2013
 
8) Welchen Sinn haben ökonomische Kosten-Nutzenanalyse in der Kriminologie?
Die Diskussion um Veränderungen, Anpassungen und Reformen im Bereich der Strafverfolgung und der Justiz sowie im Bereich des Strafvollzugs werden immer häufiger von Kosten-Nutzenanalysen begleitet. Die Analysen beschränken sich dabei häufig auf die ökonomische Dimension: Wie viel Euro kostet eine gute Bewährungshilfe, ein vielversprechendes Resozialisierungsprogramm oder ein gut gestalteter Haftplatz und wie viel Euro werden durch diese Maßnahmen letztlich gespart, da sie evtl. Rückfälle verhindern und dadurch Schäden und weitere Ermittlungs- und Strafverfolgungskosten vermeiden? Ein Beitrag von John Roman, der auf der Website des US-amerikanischen National Institute of Justice (NIJ) veröffentlicht wurde, zeigt nun, wie komplex und hypothetisch derartige Analysen sind. Der Beitrag behandelt das Thema exemplarisch anhand der Analyse von Interventionsprogrammen für Suchtkranke und kommt zu dem Ergebnis, dass Geld allein nicht glücklich macht…. http://nij.gov/journals/272/cost-benefit.htm