Nr. 167, Oktober 2013
 
3) Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze muss überarbeitet werden
Der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen per einstweiliger Anordnung verboten, seinen Jahresbericht für 2011/12 weiterhin unverändert zu veröffentlichen. Hintergrund für diese Entscheidung ist ein Streit über einen Vorfall in Köln, „bei dem ein Fan des 1. FC Nürnberg vor einen Zug geschubst“ und schwer verletzt wurde. Im Rahmen des ZIS-Berichtes wurden die damit verbundenen Vorgänge nicht korrekt dargestellt. Bisher ist ungeklärt, inwieweit der Verletzte an einer Rangelei mit anderen Fans beteiligt war. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung übte das Oberverwaltungsgericht zudem grundsätzliche „Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jährlichen ZIS-Berichte. Denn das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass nicht nur die angemahnte Passage rechtswidrig sei, sondern dass auch ‚erhebliche Zweifel‘ daran bestünden, ‚ob die Rechtsgrundlagen der Gewalttäterdateien‘ überhaupt zur Veröffentlichung darin verzeichneter Eintragungen ermächtigen“. Quelle und weitere Informationen: http://www.publikative.org/2013/09/13/das-jaegerlatein-des-roten-scheriffs/