Nr. 187, Juli 2015
 
15) Bericht des UN „Committee on the Elimination of Racial Discrimination" zur Situation in Deutschland
Staaten, die einen UN-Menschenrechtsvertrag ratifiziert haben, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Staatenberichte vorzulegen. Deutschland hat seinen aktuellen Staatenbericht im Jahr 2013 beim Ausschuss vorgelegt. Dieser Bericht wurde in einem mündlichen Dialog mit einer Regierungsdelegation verhandelt. Das Staatenberichtsverfahren endet jeweils mit so genannten "Concluding Observations" (Abschließenden Bemerkungen), die vom Ausschuss veröffentlicht werden. Diese Bemerkungen liegen jetzt vor und kritisieren Deutschland massiv. http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_COC_DEU_20483_E.pdf Dazu passt auch der folgende Beitrag des Europarates: http://www.coe.int/en/web/commissioner/-/germany-should-advance-protection-of-asylum-seekers-and-improve-response-to-racism-and-extremism?inheritRedirect=true&redirect=%2Fen%2Fweb%2Fcommissioner