Nr. 230, Mai 2019
 
2) Verzicht auf die Verwendung von Bodycam-Aufnahmen während Ermittlungen gegen Polizeibeamte ist strafbare Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen
Zu diesem Ergebnis kommt ein Beitrag, der sich mit der Dienstvereinbarung des Bundesinnenministeriums beschäftigt, wonach Bodycam-Aufnahmen, die zur Einsatzdokumentation gemacht wurden, bei Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens nicht für interne Ermittlungen der Bundespolizei verwendet werden dürfen. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=613