Nr. 247, Dezember 2020
 
13) Straftaten richtig zählen – anhand eines Schadensindex
Schon seit Jahrzehnten wird die Art der Erfassung von Straftaten kritisiert. So wird ein Raubüberfall als eine Tat erfasst, gleich ob der Schaden 2 Euro oder 2 Mio. Euro betrug. Und das Beschädigen eines Autospiegels zählt ebenso zur „Straßenkriminalität“ wie eine Gruppenvergewaltigung im öffentlichen Raum. Hier wird eine andere, nicht nur kriminologisch sinnvolle Art der Registrierung von Kriminalität vorgestellt: https://link.springer.com/article/10.1007/s41887-020-00043-2