Nr. 250, März 2021
 
12) Einsatz von Polizeidrohnen
Das Polizeipräsidium Ulm hatte anlässlich eines Fußballspiels Drohnen zur Beobachtung von Fans eingesetzt. Das VG Sigmaringen hat dies als rechtswidrig angesehen, weil eine Ermächtigungsgrundlage für die jeweiligen konkreten Einsätze der Drohnen nicht vorlag. Zudem ist das Gericht der Auffassung, dass der Eingriff in Rechte der Betroffenen beim Drohneneinsatz noch intensiver ist als bei einer normalen Videoüberwachung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Einsatzes von Kameradrohnen hat das Gericht die Berufung zugelassen. Das ausführlich begründete und inzwischen rechtskräftige Urteil steht hier zur Verfügung: http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=777