Nr. 259, Januar 2022
 
9) Wirkt Abschreckung? Und wenn ja, auf wen?
Die Abschreckungsdoktrin setzt auf Sanktionsfurcht als Mittel zur Eindämmung von Kriminalität. So plausibel die Hypothese, Furcht vor staatlicher Strafe würde Delinquenz verhindern, auch klingt: Empirische Forschung zeichnet ein eher ernüchterndes Bild von den kriminalpräventiven Erträgen angedrohter gerichtlicher Bestrafung. Eine Sichtung des gesammelten Forschungsstandes zeigt, dass Sanktionsrisikoeffekte über Personen, Situationen und Delikte hinweg variieren. Individuen mit geringer Normakzeptanz, niedriger Selbstkontrolle und zahlreichen Freundschaftskontakten zu delinquenzaffinen Gleichaltrigen können als in einem gehobenen Maße durch ihre Sanktionsrisikowahrnehmung beeinflussbar identifiziert werden. https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/mks-2020-2051/html