Nr. 261, März 2022
 
8) Schadensersatzklagen gegen Polizeibeamte
Solche Klagen, die sich auf individuelle Verletzungen konzentrieren und gegen einzelne „bad apples“ unter den Polizeibeamte richten, sind ungeeignet, polizeiliches Fehlverhalten auf systemischer Ebene zu beheben oder abzuschrecken. Polizeiliches Fehlverhalten ist nicht das Ergebnis des Eingriffs einzelner Akteure in die Rechte autonomer Personen auf Privatsphäre oder Freiheit, sondern ein Versagen des Staates, physische Sicherheitsressourcen bereitzustellen, die für seine Bürger erforderlich sind, um Resilienz auf gerechte Weise zu erreichen. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3961447