Nr. 266, September 2022
 
5) Häuser des Jugendrechts – Erfolge behauptet, aber nicht nachgewiesen
In einem Beitrag werden die bislang vorliegenden Erkenntnisse zu dem in sechs Bundesländern eingerichteten „Haus des Jugendrechts“ zusammengestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Erfolg nur ein behaupteter ist. Das Ziel der Verringerung von Jugendkriminalität werde nicht erreicht. Es sollte daher auf eine Fassade „Haus des Jugendrechts“ verzichtet werden. Das Label allein mache noch keinen Erfolg. https://link.springer.com/article/10.1007/s12054-022-00481-4