Nr. 267, Oktober 2022
 
9) Künstliche Intelligenz im Strafverfahren
Der Einsatz von KI kann – so die Autoren eines Beitrages - im Strafverfahren langfristig zu schnelleren und ökonomischeren Entscheidungen mit höherer Qualität jedenfalls dort führen, wo – wie bei der Erstellung von Kriminalprognosen – eine Vielzahl von Faktoren des Einzelfalls empirisch nachvollziehbar das Ergebnis bestimmen. Vorläufig sind die verfügbaren KI-Anwendungen allerdings noch nicht hinlänglich entwickelt, um den dabei anstehenden inhaltlichen und normativen Anforderungen zu genügen. https://www.zfistw.de/dat/artikel/2022_7-8_1510.pdf