Nr. 268, November 2022
 
15) Schusswaffengebraucht durch Polizeibeamte gegen psychisch Kranke – ein Vergleich
Anhand eines konkreten Falles wird die Rechtslage zum Vorgehen gegen Personen, die Anzeichen für eine psychische Störung aufweisen und Polizeibeamte bedrohen, in den USA, Kanada, Finnland und Japan verglichen. In allen Ländern, außer den USA, gilt hier größtmögliche Zurückhaltung. Auch Ausbildung und Taktiken werden verglichen. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=946