Nr. 271, Februar 2023
 
2) Der Polygraph im deutschen Strafverfahren – auch eine Renaissance?
Eine Dissertation an der Universität Regensburg widmet sich der Frage, ob der Polygraph (Lügendetektor) eingesetzt werden sollte. In meiner Besprechung des Buches versuche ich deutlich zu machen, warum der Polygraph kein Gewinn, sondern eine Gefahr für das Straf- und Ermittlungsverfahren ist. Die Gefahr, dass Unschuldige aufgrund solcher Tests massiver Einschränkungen ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte zu befürchten haben, ist zu hoch, um mit solchen Techniken zu experimentieren. Die Aussage der American Psychological Association dazu ist klar und deutlich: Lügendetektoren sind unzuverlässig und eine wissenschaftlich nicht bestätigte Methode. Der BGH hat richtig entschieden, dass er solche Experimente im deutschen Strafverfahren nicht zulässt – und daran ändert auch die zwar juristisch solide entworfene Arbeit von Makepeace nichts, denn in seiner Bewertung der empirischen Ergebnisse liegt er falsch, ebenso wie die Anwälte, die den Einsatz des Lügendetektors in einem Sexualstrafverfahren verlangten. https://polizei-newsletter.de/wordpress/?p=1925