Nr. 273, April 2023
 
3) Grenzen von und für Überwachungsmaßnahmen
Ende 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bestimmte, in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifende Überwachungsmaßnahmen wie längerfristige Observation, Videoüberwachung, Einsatz von Vertrauenspersonen (VE) und Verdeckten Ermittlern (VE) nur ergriffen werden dürften, wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr bestehe. In einem Beitrag wird das Urteil näher erläutert. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=986