Nr. 275, Juni 2023
 
1) Kooperationsnetzwerk des Jugendrechts
Zur Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität wurde ein „Augsburger Kooperationsnetz des Jugendrechts“ eingerichtet. Ziele des Kooperationsnetzes sind eine optimierte Vernetzung und eng abgestimmte Zusammenarbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Jugendstrafgericht und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), welches die neue Struktur die Federführung innehat – eine in der Form von Experten immer wieder geforderte Lösung. https://www.csu-augsburg.de/detail/augsburger-kooperationsnetz-des-jugendrechts