Nr. 276, Juli 2023
 
2) Entschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg richtete, mit dem eine Geldentschädigung nach einer mit vollständiger Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung versagt wurde. Das Landgericht hatte die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt. Indem es einen Entschädigungsanspruch unter Verweis auf ein fehlendes Verschulden der handelnden Amtsträger verneint hatte, verkenne das Landgericht den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die Anwendung des einfachen Rechts – so das BVerfGE. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1015