Nr. 279, November 2023
 
1) Waffenverbotszone in Halle unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt. Für eine solche Verordnung gebe es keine rechtliche Grundlage, der genannte Bereich sei falsch angegeben und die Ausschilderung unzureichend. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1040